AGB - Gastaufnahmebedingungen

GAB - vollmöblierte Ferien-Wohnungen, Stand 01.08.2021

 

 

 

 

„Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungs-

Leistungen“ = GAB

 

für vollmöblierte Ferien-Wohnung

 

            Allgemeines - Abschluss des Gastaufnahmevertrages - GAV

 

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, entspricht AGB im Internet.
    Die Leistung /  Vermietung unsererseits beginnt in der Regel um 16.00 Uhr, ab dem vereinbartem Termin am Anreisetag und endet um 10.00 Uhr, am Tag der Abreise. Die Anreise hat bis spätestens 19:30 Uhr zu erfolgen, Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
  2. Bei erheblich verspäteter Abreise
  3. Erfolgt die Abreise erheblich verspätet, darunter verstehen wir 2 Stunden oder mehr, so ist eine weiterer Tagespreis zu bezahlen, eventuelle Ausnahmen sind nur nach Rücksprache möglich.
    Verhaltensregeln
  4. Das Mitbringen von einem Haustier ist nur bei vorherigem Einverständnis des Gastgebers erlaubt.
  5. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Gastgebers oder seines Beauftragten ist es nicht gestattet, dass bei kurzfristiger Vermietung auch Besucher mit übernachten.
    Die Fewo darf bei langfristiger Nutzung nicht andauernd von mehr Personen bewohnt werden, als vereinbart  wurden. Bei Verletzung der Bedingung ist der Gastgeber oder dessen Beauftragter berechtigt einen Aufpreis für die Mehrkosten, pro Person, zu verlangen, oder die Leistungs- / Mietvereinbarung unmittelbar wirkend aufzulösen.
  6. Wollen Sie bitte ab 22.00 Uhr Rücksicht nehmen und Zimmerlautstärke einhalten !
  7. Bitte nehmen Sie keine Bettdecken und Kissen mit nach draußen, wegen der Verschmutzung!
  8. Wir bitten Sie in der Wohnung nicht zu rauchen - Rauchen ist bei Schlechtwetter im Treppenhaus o. k.
  9. Von den Gästen wird äußerste Vorsicht im Umgang mit Feuer erwartet. Es ist nicht erlaubt Kerzen ohne Aufsicht brennen zu lassen.
  10. Wir bitten Sie Beschädigungen am Hausrat, Küchen-Ausstattung, Elektrogeräten sowie an Möbeln, Matratzen Bettzeug, usw. zu vermeiden und falls doch etwas passiert, bitte an den Gastgeber oder dessen Beauftragten weiter zu melden. Werden außergewöhnliche Beschädigungen bei einer Kontrolle festgestellt, so müssen diese Schäden sofort bezahlt werden.
  11. Die Ferienwohnungstüre ist beim Verlassen stets abzuschließen. Bei Verstößen gegen die obigen Verhaltensregeln ist eine unmittelbare Auflösung der Leistungs- / Mietvereinbarung berechtigt.
    Vor der Abreise
  12. Der Gast ist verpflichtet die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Der Abwasch muss erledigt sein, Geschirr und Besteck müssen wieder eingeräumt und der Müll soll im Erdgeschoss im Eingang abgestellt werden. Den Müll bitte sortieren und in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt deponieren. Diese befinden sich in der Küche, für Restmüll und kompostierbare Abfälle, unter der Spüle.
    Leistungsvereinbarungen / Mietvereinbarungen
  13. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Prospekt in Papierform / Flyer oder dem Angebot im Internet.
  14. Die Wohnung ist bei 2-7 Übernachtungen stets im Voraus, zu bezahlen. Bei mehr als 7 Übernachtungen ist eine Anzahlung von 2 Tagesmietpreisen und spätestens am vorletzten Tag des Gastaufnahme- Vertrages der Restbetrag vollständig zu bezahlen. Bei Gästen mit Sitz im Ausland gilt der Satz 2 nicht.
  15. Bei längerfristiger, mehrwöchiger / -monatiger Vermietung ist die Mietleistung im Voraus, spätestens am 2. AT der jeweiligen Miet-Periode zu bezahlen.
  16. Bei Vorreservierungen ist eine Anzahlung zu leisten, außer es wurde schriftlich darauf verzichtet, i. R. 1/5-1/3, stets in der Hauptsaison. Die Anzahlung verfällt im Falle der Stornierung, wenn die Ferienwohnung nicht gleichwertig vermietet wird. Ohne Anzahlung kommt kein Vorvertrag  zustande. Eine Aufwandspauschale in der Höhe von 10% bis 15% des Gesamtpreises / vereinbarte Leistung, pro Mietperiode, oder mindestens 100,--EURO in der Hauptsaison, oder 50,-- EURO außerhalb, wird stets einbehalten. Es bleibt dem Gast der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
    Haftung
  17. Wir als Gastgeber haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen, eventuelle Mängel, die über eine kleine Unannehmlichkeit hinausgehen, hat der Gast uns als Gastgeber, oder unserem Beauftragten, unverzüglich anzuzeigen und deren Beseitigung zu verlangen. 
    Die Haftung für Sachschäden beim Gast, soweit keine grobe Fahrlässigkeit, oder vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, wird auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung  / Gesamtpreis unsererseits beschränkt, sofern der Gastgeber, oder dessen Erfüllungsgehilfe, verantwortlich sind.
  18. Mehrkosten durch Dienste / fehlerhaften Gebrauch des Internet sind vom Benutzer selbst zu tragen.
    Unwirksamkeit – „Salvatorische Klausel“
  19. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahme-Vertrages - GAV, oder der Gastaufnahmebedingungen - GAB, führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
  20. Gerichtsstand für Klagen des Gastes ist ausschließlich Straubing.

 

 Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Straubing! -

 

Ihre Gastgeber Familie Kerscher